Die Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) wurde dafür entworfen, die Datenschutzgesetze für Europa zu vereinheitlichen und die personenbezogenen Daten aller EU-Bürger zu schützen. Die DSGVO-K ist der Teil der DSGVO, der die Privatsphäre von Kindern regelt. Die DSGVO-K erfordert, dass Apps oder Websites, deren Zielgruppe Kinder unter 16 Jahren (oder jünger, je nach EU-Land) eine verifizierbare elterliche Zustimmung einholen, bevor personenbezogene Daten des Kindes erfasst werden. Weitere Informationen zur DSGVO und zur DSGVO-K finden Sie auf der EU-Website zur DSGVO.